Für Positivgetestete gilt:

  • Ein positiver Schnelltest muss ab dem 17.11.22 nicht mehr mittels PCR bestätigt werden; Für einen Genesenennachweis ist das aber immer noch erforderlich und kann bei uns im Hinterhof geschehen-bitte anrufen!
  • Wer positiv getestet ist und Krankheitssymptome hat, soll zu Hause bleiben. Eine Krankschreibung erfolgt durch uns auf Anruf. Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung entfällt nach mindestens 48h Symptomfreiheit
  • Personen, bei denen das Coronavirus mittels Schnelltest oder PCR nachgewiesen wurde, müssen sich ab dem 17.11.22 nicht mehr in Isolation begeben.  Es gilt 5 Tage lang Maskenpflicht am Arbeitsplatz oder in Innenräumen (nur nicht im Pflegeheim oder Pflegedienst, da gilt 5 Tage Beschäftigungsverbot). Im Außenbereich sollte ebenfalls Maske getragen werden, sofern ein Mindestabstand von 1.50m nicht gewahrt werden kann.  Wenn Sie sich nicht für arbeitsfähig halten aufgrund der Symptome, gibt es aber natürlich unverändert eine Krankschreibung (s.o.).
  • Darüber hinaus greift für positiv getestete Besucher ein Betretungsverbot in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
  • Die Coronainfektion verläuft sehr unterschiedlich: Insbesondere Menschen, die körperlich arbeiten, sollten vor Wiederaufnahme der Arbeit sicher sein, dass eine vollständige körperliche Belastbarkeit vorliegt. Im Zweifel sollte die Krankschreibung über die 5 Tage hinaus verlängert werden, bei Zweifeln an der Belastbarkeit stehen wir selbstverständlich für weitere Beratung zur Verfügung! (Generell verläuft die (Omikron-) Infektion bei Jüngeren eher wie eine Grippe, d.h. die körperliche Leistungsfähigkeit kann noch über Wochen eingeschränkt sein, bei Älteren eher wie eine Erkältung. Dieses gilt unabhängig vom Impfstatus!
 
 
Bitte benachrichtigen Sie Ihre engen Kontaktpersonen:
Als enge Kontaktperson gelten alle, auf die bis 48 Stunden vor Auftreten Ihrer ersten Symptome oder bei Fehlen der positive Schnelltest erfolgte, Folgendes zutrifft:
  1. Aufenthalt im Nahfeld des Falls (<1,5 m) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz# (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske).
  2. Gespräch mit dem Fall (Face-to-face-Kontakt, <1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz# oder direkter Kontakt (mit respiratorischem Sekret).
  3. Aufenthalt von Kontaktperson (und Fall) im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske getragen wurde.

(Quelle: rki )

Aktualisierte Informationen zu den gültigen Landesverordnungen und wer sich wann als Kontaktperson in Quarantäne begeben muss, finden Sie hier:

Eine gutsitzende FFP2-Maske ist der beste Schutz, den wir haben!

Der Booster bietet nach aktuellem Wissenstand Schutz vor schweren Verläufen bei der Omikron-Variante, schützt aber nicht vor einer Infektion.